FDP und CDU/CSU sind in Ihren Koalitionsvereinbarungen in Bezug auf die Buergerrechte im Internet zu einer Einigung gelangt. Die umstrittenen, von Ursula von der Leyen initiierten „Websperren“ sollen „ausgesetzt“ werden. Stattdessen soll das BKA angewiesen werden, auf eine Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet hinzuarbeiten. Ein erster Erfolg fuer die Net-Citizens? Wir werden sehen. Zumindest bleibt das Zugangserschwerungsgesetz bis zur „Ueberpruefung“ der Erfolge des BKA ein zahloser Papiertiger.
Ein fauler Kompromiss ist auf jeden Fall die Vereinbarung bzgl. der Vorratsdatenspeicherung. Es wird weiter protokolliert, nur der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll mit hoeheren Huerden versehen werden. Sie duerfen nur von staalicher Seite und bei „schweren Gefahrensituationen“ genutzt werden. Aber wer definiert die „schwere Gefahrensituation“, wenn nicht der Staat und seine Organe? Das Missbrauchsrisiko bleibt also.
In der Praxis sei für 99,99 % der registrierten Straftaten die Vorratsdatenspeicherung von vornherein ohne jede Bedeutung, so Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Man kann ihm nur beipflichten, dass hier jenseits der datenschutzrechtlichen Aspekte Millionen von Euros verschwendet werden, die an anderer Stelle fehlen, so z.B. „bei gezielten Hilfen für kriminalitätsgefährdete Jugendliche, wo sie einen wirklichen Beitrag für unsere Sicherheit leisten könnten.“
Ein Kompromiss fuehrt, so sagt man, zu einer „Win-Win-Situation“, d.h. alle gewinnen dabei etwas. Dies trifft hier nur auf die Union und die FDP zu. Die Verlierer sind in diesem Fall einmal mehr die Buerger.
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